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Autor Thema: meine Freundin möchte nach Deutschland...  (Gelesen 1479 mal)
Timeo
Gast
« am: 01. Januar 1970, 01:00:08 »

Hallo, meine litauische Freundin möchte zu mir nach Deutschland ziehen. Kann sie hier ab dem 1. Mai auch ohne Aufentshalterlaubnis wohnen? Darf sie hier arbeiten? Wo würde sie einen kostenlosen Deutschsprachkurs bekommen?


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« Antworten #1 am: 01. Januar 1970, 01:00:08 »

Hallo Timeo,

freut mich, dass eine weitere Litauerin das Leben in Deutschland bereichert . Aber, lieber Timeo, ich befürchte, sie wird Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis brauchen. Bin mir nicht ganz sicher. Würde mich freuen, wenn ich mich irre ... Habe heute aber erst gelesen, dass das mit der Arbeitserlaubnis so ist. Wo wohnst du? Ich meine wegen dem Deutschsprachkurs ...

Iki

Hans Joachim Kaiser | Litauen Infobasis
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Stefan D.
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« Antworten #2 am: 01. Januar 1970, 01:00:08 »

Aufenthaltsbewilligung wird sie ab 1. Mai vermutlich keine mehr brauchen, jedoch sind die EU-Osterweiterungsländer meines Wissens 7 Jahre für den Arbeitsmarkt in der EU gesperrt. Und ohne Arbeit wird´s wohl nicht gehen.

Ausweg: Heirat

Das zuständige Landratsamt weiss da bescheid ...
(Diese Nachricht wurde am 08.02.04 um 18:43 von pajast geändert.)
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Lijana
Gast
« Antworten #3 am: 01. Januar 1970, 01:00:09 »

Ich könnte mir auch vorstellen, daß man nacher keine Aufenthaltserlaubniss mehr braucht, da man nun sowieso schon 6 Monate ohne in Deutschland leben kann. Mit der Arbeitserlaubniss sieht es tatsächlich schlecht aus.
Kostenlosen Deutschkurs gibt es wahrscheinlich nicht, kann ich mir nicht vorstellen, aber bei der VHS(www.vhs.de) gibt es schon relativ preiswert.



(Diese Nachricht wurde am 09.02.04 um 19:52 von Lijana geändert.)
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alpina
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Es gibt immer ein Weg


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« Antworten #4 am: 01. Januar 1970, 01:00:10 »

man braucht eine Aufenthaltserlaubnis auch wenn Litauen in der EU ist nach 6 Monaten. Die Arbeitsaufnahme ist zumindest in Deutschland und Frankreich für sieben Jahre gesperrt. In einzelnen Fällen und bei Bedarf kann aber eine Arbeitserlaubnis beantragt werden, z.B. Hotel und Gaststätten, Ärzte, Pflegeperonal, da Bedarf in den Branchen bestehen. Die Kousine meiner Frau hat eine Arbeitserlaubnis für ein Restaurant bekommen.
Grüße
Steffen
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