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Autor Thema: Erwerb von Immobilien bzw. Grundstücke in Litauen  (Gelesen 2413 mal)
Biker
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« am: 09. Oktober 2009, 11:52:52 »

Hallo zusammen,

wir haben momentan die Idee (nur die Idee) uns ein Häuschen bzw. Grundstück in Litauen zu kaufen. Nicht, weil wir zu viel Geld haben und nicht wissen wohin damit, sondern uns ein zweiten Bein zu schaffen und hoffen, dass in 10-20 Jahren die Preise sich mindestens verdreifacht haben  Zwinkernd. Quasi als langfristige Investition. Es soll in der Nähe Klaipeda (Richtung Silute) sein.

Meine Frau ist zwar Litauerin und kommt aus der Region, hat jedoch deutsche Staatsangehörigkeit. Nun paar Fragen:

1. Was können die allgemeinen Risiken sein, z.B. in Deutschland, wenn ich ein Grundstück habe, kann unter umständen die Kommune bzw. der Statt mich zum Bau bzw. Verkauf zwingen. Oder in den anderen Ländern (habe gehört), bauen fremde Leute auf Deinem Grundstück und Du hast die langwierige gerichtliche Auseinandersetzung etc.

2. Momentan ist der Erweb der Immobilien (Grundstücke) nur Litauer vorbehalten, stimmt das? Wenn ja gibt es ein Workarround? Z.B. Schwager kauft und schenkt uns!!? 

3. Was meint Ihr allgemein? Soll man mit dem Erwerb lieber warten? Werden die Preise noch senken, in Silute sind die Preise zwar noch hoch aber aus meiner Sicht Akzeptabel, z.B. ca. 1500 qm Baugrundstück, voll erschlossen zwischen 60t-80t litas je nach Lokalität, d.h. 40-54 litas pro qm, das wäre in Deutschland ein Traum  Grinsend


Gruß // der Biker
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Mad
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« Antworten #1 am: 09. Oktober 2009, 11:59:55 »

Ahhhh... ein Thema das mich auch interessiert. Danke für den Thread!! Zwinkernd
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Henry
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« Antworten #2 am: 09. Oktober 2009, 21:23:45 »

Tja Biker du willst nach silute das jedes Jahr uebeschwemmt ist Huch

Landwirtschaftliche Grundstuecke nur von Litauern

Bauland so viel du willst !   ( projektiert--das heist fertig geplant mit Genehmigung )

75 000 Litas fuer 1500 qm    also das wäre fuer mich zu teuer ! das ist wie in Deutschland 75 000 Euro)
ausserdem werden ab Januar ---März die Preise so in den Keller gehen  ( 6000 Arbeitslose pro Woche ---halbes Jahr nur Arbeitslosengeld ) Von irgendwas muss man leben oder Huch

Bauen ist teurer als in Deutschland --Litas gleich Euro fuer Ausländer !  Hier haben schon deutsche Frmen gebaut nach deutschen Standart und billiger auch noch ! (Kaunas)


 

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Biker
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« Antworten #3 am: 12. Oktober 2009, 12:44:44 »

@Henry,

irgendwie werde ich nicht schlau  Huch, OK, Silute schwimmt jedes Jahr, das sagte meine Frau auch, besser wäre Klaipeda und  der Preis ist noch zu hoch, also lieber warten, bis hier habe ich verstanden. . was ist mit Frage 1 bzw. 2 ? Kannst dazu auch was sagen?

"Von irgendwas muss man leben oder" was hat das mit dem Bauland bzw. Investition zu tun? Oder hat dies eine Wirkung auf Bau!!??  Huch

" Bauen ist teurer als in Deutschland --Litas gleich Euro fuer Ausländer" was ist damit gemeint? D.h. wenn Litauer (z.B.) 50000 litas bezahlt, soll Ausländer 50000 Euro bezahlen???!!!


PS: Ich will nicht nach Silute (mindestens noch nicht, vielleicht in 25 Jahren  Grinsend), ich möchte in meinen Rahmen die Gelegenheit nutzen und eine langfristige Investition machen.

Gruß
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laarson
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« Antworten #4 am: 21. Januar 2010, 08:30:25 »

Investition gemacht? Haus gebaut? zweites Standbein wieder ab oder doch Holzbein?
Mad hat es auch interessiert.... keine Antwort mehr....
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Then the seven angels who had the seven trumpets prepared to sound them
Krisai
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« Antworten #5 am: 21. März 2010, 19:57:47 »

Labas vakaras!

Also ich bin kein Immobilienexperte, aber komme etwas herum. Wenn Du wirklich ernsthaft ewas kaufen willst, dann solltest Du darauf achten, dass das Grundstueck/Haus auch ordentlich registriert ist.
Es gibt reichlich "Schwarz-" Bauten, die im ungluecklichen Fall (also wenn man nicht gerade die richtigen Beziehungen hat) auch wieder abgerissen werden muessen, weil die neue EU Richtlinie gerade da keine Ausnahme zulaesst....
Viel was rumsteht ist auch einfach "nebaigta statyba" (unvollendete Baustelle) und das kann Zeit dauern und Nerven kosten bis sowas registriert ist. Also in meinem Umfeld gab es Probleme mit der Baufirma, so fehlen immer noch Dokumente und so zieht sich das im dritten Jahr hin.....
Und erwarte bitte keine deutschen Ausbaustandards. Freunde von mir haben eine schoene Wohnung mieten koennen, eigener Holzofen, Wasserversorgung, tolles Bad/WC aber Warmwasser z. zt. nur Elektroboiler, mit Holz kann nur die Heizung beheizt werden. Die Wasserpumpe so aus'm Baumarkt, willst du auf die Toilette gehen musst du erst die Pumpe anschalten... Elektro aehnlich, die Kabel werden am Abzweig nur verdrillt Klemmen sind unbekannt. Ich habe schon an Deckenlampen Kurzschluss wegen durchgescheuerten Kabeln gehabt.
Noch etwas, das Thema Hochwasser wurde ja bereits genannt. Es gibt in Klaipeda eine ganze neugebaute Siedlung, die im Hochwasserbereich steht und entsprechend jedes Jahr ueberschwemmt wird, jedoch wird man dir das kaum beim Verkauf im Sommer erzaehlen.
Ist ja auch nicht ernsthaft ein Problem, das Auto stellst du in den ersten Stock und selbst ziehst du eine Art "Michelinmaennchen" Anzug an. Ich vermute mal, das hast du dir anders vorgestellt.
Ich privat wuerde einen soliden Altbau aus deutscher oder sovietischer Zeit, den in den letzten Jahren gebauten Hauesern vorziehen, da wurde zu viel gemurkst.
Aber das ist einfach meine persoenliche Meinung, bin gelernter Schreiner und habe auch in Deutschland viele Bauten gesehen.
Viel Erfolg, es wird sich was passendes finden.

Iki und herzliche Gruesse
Christoph

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Biker
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« Antworten #6 am: 04. Mai 2010, 13:00:32 »

Bin dabei, im August schaue ich mir zwei Grundstücke an, danach kann ich genauere Angaben machen, falls überhaupt jemand interessiert, der kein Holzbein als zweites Standbein haben möchte

Gruß // Biker
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Urvo
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« Antworten #7 am: 22. Juni 2010, 08:56:10 »

Immobilienrecht
Wie in den meisten neuen EU-Mitgliedstaaten bestehen auch in Litauen gewisse Restriktionen bzgl. des Immobilienerwerbs durch Ausländer. Art. 47 Abs. 3 der litauischen Verfassung sieht vor, dass Ausländer in Übereinstimmung mit einem Verfassungsgesetz Eigentum am Boden, Binnengewässern und Wäldern erwerben können. Das Verfassungsgesetz zur Umsetzung des Art. 47 der Verfassung (Nr. I-1392) vom 20.6.1996 (in der Fassung des Änderungsgesetzes Nr. IX-1381 vom 20.3.2003) legt in seinen Artt. 3 und 4 fest, dass nur solche natürliche und juristische Personen, die die Kriterien der europäischen und transatlantischen Integration im Sinne dieses Gesetzes erfüllen, Grundeigentum in Ungarn erwerben dürfen. Dazu gehören dauerhaft in Litauen wohnhafte Ausländer sowie Personen mit Dauerwohnsitz in folgenden Ländern bzw. deren Staatsangehörigkeit: 1) EU-Mitgliedstaaten und Länder, die mit der EU und ihren Mitgliedstaaten Assoziierungsabkommen abgeschlossen haben; 2) Vertragsstaaten der OECD, NATO und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, Island, Liechtenstein, Norwegen). Das Kriterium der europäischen und transatlantischen Integration erfüllen ferner juristische Personen und andere ausländische Organisationen, die in einem der genannten Länder gegründet wurden (Art. 4 des Verfassungsgesetzes Nr. I-1392). Ausländische Personen, die die erwähnten Voraussetzungen erfüllen, benötigen zum Erwerb eines Grundstücks eine Genehmigung der Litauischen Regierung bzw. einer von ihr bevollmächtigten Behörde (Art. 7.1, 11 des Verfassungsgesetzes). Art. 9 des Germany Trade and Invest Recht legt fest, welche Grundstücke von Ausländern nicht erworben werden dürfen (z.B. Denkmäler, Naturparks etc.) Auch auf die genannten Personengruppen erstreckt sich jedoch das geltende Erwerbsverbot hinsichtlich landwirtschaftlicher Flächen. Diesbezüglich gilt aufgrund der EU-Beitrittsakte eine siebenjährige Übergangsfrist. Somit bleibt das Verbot des Erwerbs von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern durch Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und durch Gesellschaften, die nach den Gesetzen eines anderen EU-Mitgliedstaates gegründet wurden und in Litauen weder niedergelassen noch eingetragen sind und dort auch keine Zweigniederlassungen oder –stellen haben, bis zum 30.4.2011 bestehen. Eine Ausnahme besteht insoweit nur für EU-Ausländer, die sich in Litauen als selbständige Landwirte niederlassen wollen, ihren rechtmäßigen Wohnsitz seit mindestens drei Jahren in Litauen haben und in dieser Zeit landwirtschaftlich tätig waren (Anhang IX zu Art. 24 der EU-Beitrittsakte, siehe EU-Amtsblatt L 236 vom 23.9.2003, S. 836 ff., Ziffer 4 „Freier Kapitalverkehr“).

Im Gegensatz zum deutschen Recht unterscheidet das litauische Rechtssystem zwischen dem Eigentum am Grundstück und dem Eigentum am sich darauf befindlichen Gebäude (vgl. z.B. 6.395 des litauischen Zivilgesetzbuches). Diese Eigentumsrechte können auseinanderfallen.
Die oben geschilderten Einschränkungen beziehen sich auf den Erwerb von Grund und Boden.
Der Kauf von Immobilien richtet sich nach Artt. 6.392 – 6.401 des litauischen Zivilgesetzbuches („Civilinis Kodeksas“, im Folgenden: ZGB). Gemäß Art. 6.393 ZGB bedarf ein Immobilienkaufvertrag (Nekilnojamojo daikto pirkimo-pardavimo sutartys“) zwingend der notariellen Form. Bei Missachtung dieser Formvorschrift gilt der Vertrag als nichtig (Art. 6.393 Abs. 2 ZGB). Immobilienkaufverträge sind ferner im Grundbuch („nekilnojamojo turto registro“) einzutragen. Verträge sind auch bereits vor der Registrierung im Verhältnis zwischen den Parteien wirksam, nach Art. 6.393 Abs. 3 ZGB kann man sich aber auf einen Immobilienkaufvertrag gegenüber Dritten nur dann berufen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Das Grundbuchwesen richtet sich nach dem Grundbuchgesetz Nr. I-1539 vom 24.9.1996 (“nekilnojamojo turto registro istatymas”, in der Fassung des Änderungsgesetzes Nr. X-1239 vom 28.6.2007).
Das Grundbuch wird von der Staatlichen Unternehmensregisterstelle („Registrų Centras“) geführt. Mietverträge über Gebäude und Anlagen (ZGB, Kapitel XXVIII „Miete“, Abschnitt Sieben „Miete von Gebäuden und Anlagen“, Artt. 6.530-6.535 ZGB) bedürfen zwingend der Schriftform (Art. 6.531 Abs. 1 ZGB). Gegenüber Dritten kann man sich auf den Mietvertrag erst nach erfolgter Registrierung des Vertrages im Grundbuch (Art. 6.531 Abs. 2 ZGB) berufen. Das litauische Baurecht ist im Baugesetzbuch („statybos istatymas“, Nr. I-1240 vom 19.3.1996 in der Fassung des Änderungsgesetzes Nr. X-1239 vom 28.6.2007) enthalten.
Ich hoffe es ist der aktuelle Rechtsstand hilft etwas zur allgemeinen Verwirrung beizutragen.  Grinsend
Gruß Urvo

Danke für den Hinweis, sorry:
Nachtrag:
Der Beitrag basiert auf verschiedenen Broschüren und Informationsschriften insbesondere der IHK (AIHK) sowie auf den von einem Juristen erhaltenen Informationen. Es ist ein Auszug aus einer umfassenderen Arbeit, die ich im vergangenem Jahr im Rahmen meiner Tätigkeit für einen Auftraggeber angefertigt habe.

« Letzte Änderung: 22. Juni 2010, 11:35:25 von Urvo » Gespeichert
Jan
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Delpeda


« Antworten #8 am: 22. Juni 2010, 09:31:31 »

Danke für den Beitrag, Urvo.

Leider ist Dir aber entgangen, dass wir hier bei Zitaten stets auch die jeweilige Quelle angeben. Da ich nicht weiß, welches bzw. wessen Dokument Du hier zitiert bzw. kopiert hast, und deshalb nicht selbst die Quellenangabe ergänzen kann, bitte ich Dich, dies zeitnah nachzuholen. Wir wollen doch nicht, dass Zesa Ärger bekommt.
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Das Bessere ist der Feind des Guten. (Voltaire)
apie mane: http://forum.litauen-info.de/index.php?topic=793.msg6942#msg6942
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« Antworten #9 am: 06. September 2010, 11:32:25 »

Hallo zusammen,

zwecks Vervollständigung. Ja ich habe mir ein Grundstück (28 ar) in Silute gekauft und werde mit dem Bau beginnen, warte noch auf entspr. Dokumenten.  Es wird ein Doppelhaus darauf gesetzt, Architekt ist schon beauftragt ;-). Für Fragen stehe ich Euch natürlich zur Verfügung.

Gruß // Biker
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