na
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtungen/Personenstandsverord/Anlage_4.pdfdas stimmt gar nicht was du sagt habe mich durch alle Behoerden gewühlt
GeburtsurkundeSeite drucken
Siehe auch: Geburtsvorbereitung, Mutter-Kind-Pass, Wochengeld, Staatsbürgerschaft
Zuständigkeit:
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt, in dessen Bereich die Geburt erfolgte, angezeigt werden. Wird das Kind in einem Krankenhaus geboren, was in Österreich auf 98 Prozent der Neugeborenen zutrifft, nimmt das Krankenhaus die Anzeige der Geburt vor. Ansonst machen dies der Arzt/ die Ärztin, die Hebamme oder die Eltern. Mit Vorname der Anzeige wird die Geburt des Kindes im Geburtenbuch beurkundet. In Österreich liegen die Geburtenbücher (auch Matrikenbücher genannt) bei der jeweiligen Personenstandsbehörde (Standesamt der Gemeinde oder des Magistrats) auf. Die Geburtsurkunde ist ein Auszug daraus. Sie begleitet den Menschen in vielen Lebenssituationen, insbesondere bei Behördenwegen. Die Geburtsurkunde enthält meistens folgende Daten:
Vorname und Familienname einer Person
Datum und Ort der Geburt
Geschlecht
Namen, Wohnort und Religionsbekenntnis der Eltern bzw. Adoptiveltern
Fristen:
Eine Geburt muss innerhalb einer Woche angezeigt werden. Die Nennung des Vornamens muss spätestens einen Monat nach der Geburt erfolgen.
Unterlagen:
Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung einer Geburtsurkunde Ihres Kindes brauchen, hängt von Ihrem Personenstand ab.
Bei verheirateten Eltern:
Heiratsurkunde der Eltern
Geburtsurkunden der Eltern
Meldebestätigung der Eltern
Nachweis der Staatsangehörigkeit:
Bei ÖsterreicherInnen: Staatsbürgerschaftsnachweis lautend auf den aktuellen Familiennamen
Bei ausländischer Staatsbürgerschaft: Reisepass oder Staatsangehörigennachweis
Eventuell Nachweis akademischer Grade
Eventuell Nachweis der Vaterschaftsanerkennung (z.B. der Ehemann ist nicht der Vater des Kindes)
Ist die Mutter ledig, geschieden oder verwitwet, braucht sie alle oben genannten Dokumente nur für ihre Person vorlegen. Zusätzlich erforderlich ist ein rechtskräftiger Nachweis der Auflösung der Ehe (z.B. Scheidungsurteil) oder die Sterbeurkunde des Ehepartners;
eventuell auch einen Nachweis der Vaterschaftsanerkennung.