Seiten: [1]   Nach unten
  Drucken  
Autor Thema: Rizmansky  (Gelesen 981 mal)
Manu26
Anfänger
*
Offline Offline

Beiträge: 5


« am: 27. Dezember 2009, 12:02:04 »

Hallo,

ich bin zufällig auf dieses Forum gestoßen und habe auch gleich eine Frage:

Ich bin auf der Suche nach meinem Großvater der angeblich Alexander Lancelot Rizmansky heißen soll. Leider haben wir keine Papiere. Wir wissen auch nicht, ob er noch am Leben ist. Da meine Großmutter auch dieses Jahr gestorben ist, fällt das Ganze noch schwerer.

Das was ich weiß ist, dass er angeblich nach dem Zweiten Weltkrieg dann nach Litauen gezogen sein, dort eine Czykowski (wenn man das so schreibt?) geheiratet haben (angeblich beide adelig?) und außerhalb von der Stadt Vilnius(?) leben soll. Sie sollen acht Kinder gemeinsam haben. Wobei unsere Wurzeln wieder zurückgehen auf Armenien.

Ich weiß, diese Informationen sind sehr wage und ich finde auch keinen einzigen Hinweis auf diesen Namen Rizmansky. Aber wenn irgendwer eine Info haben sollte über diesen Namen oder ob dieser früher anders geschrieben wurde, wäre ich euch sehr dankbar.

Liebe Grüße
Manuela
Gespeichert
Henry
Profi-Mitglied
*****
Offline Offline

Beiträge: 619


« Antworten #1 am: 27. Dezember 2009, 17:41:26 »

Na Adelig ist wohl nach dem 2 Weltkrieg ein bisschen problematisch! Weil fast alle Adligen nach Sibirien vershleppt wurden!

Na und ohne den richtigen Namen ist es schwer was zu finden!  Bitte Stammbuecher durchsehen!

Grossmutter war doch verheiratet und hat sich scheiden lassen oder was auch immer! Bitte dort anknüpfen und den richtigen Namen rausfinden!  Der Name kommt mir russisch oder polnisch vor! Nix litauisch!
Gespeichert
Manu26
Anfänger
*
Offline Offline

Beiträge: 5


« Antworten #2 am: 27. Dezember 2009, 17:50:16 »

Das blöde ist, dass meine Großmutter nicht mit ihm verheiratet war und es sonst auch keine Papiere gibt. Tja, da muss ich wohl weitersuchen.

Kann ich irgendwie bei einem Amt in Litauen nachfragen? Mein Großvater soll in Litauen leben bzw. gelebt haben und geheiratet haben wie vorher beschrieben. Da sollten doch Aufzeichnungen vorhanden sein denke ich mir.

lg
Gespeichert
Henry
Profi-Mitglied
*****
Offline Offline

Beiträge: 619


« Antworten #3 am: 27. Dezember 2009, 18:09:05 »

wie moechtest du nachfragen wenn du den Namen nicht richtig weißt?
Das uneheliche Kind dort muss der Vater eingetragen sein! Geburtsurkunde --der Kindesvater!

kann er auch Romansky heissen?  Weil der Name ist Rizmansky hmmmm

Gruss aus Vilnius -----bei zieh die Badehose an bei 3 Grad plus

Gespeichert
Manu26
Anfänger
*
Offline Offline

Beiträge: 5


« Antworten #4 am: 27. Dezember 2009, 19:03:49 »

Du meinst, dass der bei meinem Vater seiner Geburtsurkunde mein Großvater eingetragen sein soll? Man muss ja, meines Wissens nach, keinen Vater eintragen lassen. Zumindest bei uns in Österreich. Sonst wüsste mein Vater sicher mehr.
Gespeichert
Henry
Profi-Mitglied
*****
Offline Offline

Beiträge: 619


« Antworten #5 am: 27. Dezember 2009, 21:59:51 »

na
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtungen/Personenstandsverord/Anlage_4.pdf

das stimmt gar nicht was du sagt habe mich durch alle Behoerden gewühlt
GeburtsurkundeSeite drucken
Siehe auch: Geburtsvorbereitung, Mutter-Kind-Pass, Wochengeld, Staatsbürgerschaft
Zuständigkeit:
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt, in dessen Bereich die Geburt erfolgte, angezeigt werden. Wird das Kind in einem Krankenhaus geboren, was in Österreich auf 98 Prozent der Neugeborenen zutrifft, nimmt das Krankenhaus die Anzeige der Geburt vor. Ansonst machen dies der Arzt/ die Ärztin, die Hebamme oder die Eltern. Mit Vorname der Anzeige wird die Geburt des Kindes im Geburtenbuch beurkundet. In Österreich liegen die Geburtenbücher (auch Matrikenbücher genannt) bei der jeweiligen Personenstandsbehörde (Standesamt der Gemeinde oder des Magistrats) auf. Die Geburtsurkunde ist ein Auszug daraus. Sie begleitet den Menschen in vielen Lebenssituationen, insbesondere bei Behördenwegen. Die Geburtsurkunde enthält meistens folgende Daten:
Vorname und Familienname einer Person
Datum und Ort der Geburt
Geschlecht
Namen, Wohnort und Religionsbekenntnis der Eltern bzw. Adoptiveltern
Fristen:
Eine Geburt muss innerhalb einer Woche angezeigt werden. Die Nennung des Vornamens muss spätestens einen Monat nach der Geburt erfolgen.
Unterlagen:
Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung einer Geburtsurkunde Ihres Kindes brauchen, hängt von Ihrem Personenstand ab.
Bei verheirateten Eltern:

Heiratsurkunde der Eltern
Geburtsurkunden der Eltern
Meldebestätigung der Eltern
Nachweis der Staatsangehörigkeit:
Bei ÖsterreicherInnen: Staatsbürgerschaftsnachweis lautend auf den aktuellen Familiennamen
Bei ausländischer Staatsbürgerschaft: Reisepass oder Staatsangehörigennachweis
Eventuell Nachweis akademischer Grade
Eventuell Nachweis der Vaterschaftsanerkennung (z.B. der Ehemann ist nicht der Vater des Kindes)
Ist die Mutter ledig, geschieden oder verwitwet, braucht sie alle oben genannten Dokumente nur für ihre Person vorlegen. Zusätzlich erforderlich ist ein rechtskräftiger Nachweis der Auflösung der Ehe (z.B. Scheidungsurteil) oder die Sterbeurkunde des Ehepartners; eventuell auch einen Nachweis der Vaterschaftsanerkennung.
Gespeichert
Manu26
Anfänger
*
Offline Offline

Beiträge: 5


« Antworten #6 am: 27. Dezember 2009, 22:16:00 »

Das heißt, der Vater muss in der Geburtsurkunde stehen? Sehe ich das richtig? Aber es muss ja glaub ich nicht der leibliche drinnen stehen, kann auch ein anderer sein, der die Vaterschaft anerkennt. Muss ich morgen gleich nachfragen bei meinem Vater.
« Letzte Änderung: 27. Dezember 2009, 22:24:15 von Manu26 » Gespeichert
Manu26
Anfänger
*
Offline Offline

Beiträge: 5


« Antworten #7 am: 06. Januar 2010, 16:49:02 »

Leider konnte sich auch in der Geburtsurkunde nichts finden. Vater ist als unbekannt verzeichnet.
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
  Drucken  
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.16 | SMF © 2006, Simple Machines | Seite erstellt in 0.215 Sekunden mit 17 Zugriffen.