Malone
Anfänger
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« am: 25. August 2010, 20:27:06 » |
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Hallo, nun bin ich hier gelandet.  Ich habe dieses Forum auf der Suche nach einem Weg meiner Freundin zu helfen nach Deutschland zu kommen gefunden. Seid über einem halben Jahr bin ich nun dabei Informationen zu sammeln. Sowohl im Internet als auch direkt bei den Behörden. Ehrlich gesagt hätte ich nie gedacht, dass es so schwer werde würde vernünftige und klare Aussagen zu bekommen, wie es möglich ist für länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben. Derzeitig stelle ich alle Informationen zusammen die ich bis hierhin gesammelt habe. Entweder werde ich diese hier im Forum zur Verfügung stellen oder auf anderem Weg, damit vielleicht noch andere Leute von dieser Arbeit profitieren können. Eines weiß ich nun: ohne Deutsch geht nichts! Gruß, Malone
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Jan
Globaler Moderator
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Beiträge: 1.309
Delpeda
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« Antworten #1 am: 25. August 2010, 20:35:16 » |
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Hallo Malone und herzlich willkommen hier! Eines weiß ich nun: ohne Deutsch geht nichts!
Macht Sinn, finde ich.
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laarson
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« Antworten #2 am: 26. August 2010, 06:54:41 » |
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heiraten
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Then the seven angels who had the seven trumpets prepared to sound them
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Mad
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« Antworten #3 am: 26. August 2010, 15:41:36 » |
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Ehrlich gesagt hätte ich nie gedacht, dass es so schwer werde würde vernünftige und klare Aussagen zu bekommen, wie es möglich ist für länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben.
Eines weiß ich nun: ohne Deutsch geht nichts!
Klar geht das!! Du holst Deine Freundin nach Deutschland... und beantragst eine "Reisekrankenversicherung" für Ausländer in Deutschland (z.B. bei Klemmer-Assekurranz (oder so ähnlich)). Das geht glaub für max 1 Jahr. Dann meldest Du Sie auf dem Einwohnermeldeamt an... dann kommt die "Registrierung" bei der Ausländerbehörde (du bzw. sie wirst / wird nach der Anmeldung auf dem Einwohnermeldeamt automatisch von der Ausländerbehörde angeschrieben)... und solange Sie nicht arbeitet, musst Du eine Erklärung unterschreiben dass Du für Ihren Lebensunterhalt und alle eventuell anfallenden Kosten aufkommen wirst... Den genauen Ablauf erfährst Du aber auf der Ausländerbehörde...
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amwmail
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« Antworten #4 am: 26. August 2010, 23:25:11 » |
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[/quote]
... und solange Sie nicht arbeitet, musst Du eine Erklärung unterschreiben dass Du für Ihren Lebensunterhalt und alle eventuell anfallenden Kosten aufkommen wirst... Den genauen Ablauf erfährst Du aber auf der Ausländerbehörde... [/quote]
Der Lebensunterhalt ist wohl der wichtigste Punkt.
Kenn ich auch noch.
Was mich immer nur gewundert hat ist, dass man von mir keine Verdienstbescheinigung verlangt hat.
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Mad
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« Antworten #5 am: 27. August 2010, 10:22:25 » |
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Was mich immer nur gewundert hat ist, dass man von mir keine Verdienstbescheinigung verlangt hat.
Das ist denen auf dem Amt doch egal, die brauchen nur einen "Dummen" auf welchen sie zurückgreifen könnten... Es geht hier ja nicht um ein Bau-Darlehen, oder dergleichen... 
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Malone
Anfänger
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« Antworten #6 am: 28. August 2010, 11:45:50 » |
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Das wäre ja interessant. Da ich bis Anfang nächstes Jahr noch in einer Ausbildung bin ist das mit dem Nachweis nämlich so'ne Sache. Ich bin zwar in der Lage uns beide soweit zu versorgen aber für einen Nachweis wird das wohl nicht reichen.
Es geht hier um eine Verpflichtungserklärung, richtig? Bisherige Informationen habe immer darauf verwiesen, dass man auch von seinem Verdienst dazu in der Lage sein muss. Z.B. ist es in Berlin so, dass man 10000€ auf einem Sparbuch haben muss oder irgendwas zwischen 1.200 oder 1.600 verdienen muss. Komischerweise wird einem dann aber vom AAmt meines Kreises (nicht Berlin) gesagt, dass diese Verpflichtungserklärung nur z.B. im Falle eines Visums für Heirat möglich ist. Und dann eben auch nur für diesen "kurzen" Zeitraum gilt.
Und zum Thema heiraten: Selbst in dem Fall müsste sie Deutschkenntnisse nachweisen (soweit ich verstanden habe zumindest damit wir heiraten können). Auch hier habe ich wieder zwei leicht unterschiedliche Informationen:
1. Wir können heiraten, aber damit sie dann hier in Deutschland leben kann muss Sie Deutschkenntnisse nachweisen 2. Um in Deutschland heiraten zu können muss sie Deutschkenntnisse nachweisen; was danach ist ist unklar...
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« Letzte Änderung: 28. August 2010, 12:00:52 von Malone »
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Mad
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« Antworten #7 am: 28. August 2010, 19:36:49 » |
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Und zum Thema heiraten: Selbst in dem Fall müsste sie Deutschkenntnisse nachweisen (soweit ich verstanden habe zumindest damit wir heiraten können). Auch hier habe ich wieder zwei leicht unterschiedliche Informationen:
1. Wir können heiraten, aber damit sie dann hier in Deutschland leben kann muss Sie Deutschkenntnisse nachweisen 2. Um in Deutschland heiraten zu können muss sie Deutschkenntnisse nachweisen; was danach ist ist unklar...
So ein Blödsinn... und ein VISUM ist doch gar nicht nötig... ist doch alles EU...!? Oder gibt es da schon wieder was neues!?!?!? Und Heitraten ging auch mit einem Dolmetscher...
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Dziugas
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« Antworten #8 am: 29. August 2010, 11:18:48 » |
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Hallo Malone,
die Eingliederung wird je nach Region und Ort sehr unterschiedlich gesehen bzw. von den Behörden gehandhabt. Wir selbst haben da auch viel durchgemacht, von Freundlichtkeit (vielleicht nicht mal gespielt) bis Ausländerfeindlichkeit war jede Facette dabei.
Zunächst einmal ist Deine Freundin als Litauerin (?) auch Europäerin, sie kann sich also in Deutschland aufhalten, so lange sie möchte. Weil sie zunächst keine Arbeitserlaubnis erhält, musst Du als Einladender eine Verpflichtungserklärung abgeben. Das ist ein Formblatt, kostet ca. 25 Euro und ist ausgefüllt mit einem Einkommensnachweis bei der Ausländerbehörde abzugeben. Die Erklärung können aber auch Deine Eltern oder Geschwister für Dich abgeben. Sie gilt m.W. bis auf Widerruf. Du oder Dein Vertreter musst / muss dann für alle Kosten aufkommen, die im Zusammenhang mit ihrem Leben in Deutschland entstehen.
Die von Mad angesprochene Reisekrankenversicherung für Ausländer in Dt. ist sehr zu empfehlen. Hier gibt es ein gutes Angebot der Hanse Merkur Versicherung (ich bin kein Vertreter!). Diese deckt zum Beispiel auch Kosten ab, die durch Schwangerschaft und Entbindung entstehen, und sie gilt auf Antrag auch bis zu max. 36 Monate, glaube ich zu wissen.
Ihr solltet Euch dann noch dringend um eine Arbeitserlaubnis und einen Arbeitsplatz für Deine Freundin kümmern. Das am besten gleichzeitig, weil beides direkt von einander abhängt.
Natürlich musst Du Deine Freundin zuerst auch als Einwohnerin an Deinem Wohnort anmelden. Das ist aber problemlos, denn sie kann ja hier wohnen, solange sie will.
Falls Ihr schon ans heiraten denkt, dann denkt mal darüber nach, es in Dänemark zu tun. Das ist sehr unkompliziert und wird auch in Dt. anerkannt.
Viele Grüße und Glück, Dziugas
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Jan
Globaler Moderator
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Beiträge: 1.309
Delpeda
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« Antworten #9 am: 29. August 2010, 11:41:32 » |
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Mad hat Recht: Deutschkenntnisse sind zum Heiraten nicht erforderlich.
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Malone
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« Antworten #10 am: 31. August 2010, 21:01:04 » |
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Das Problem mit Litauen und EU ist, dass Litauen kein vollwertiges Mitglied der EU ist. Hier gelten voraussichtlich bis April 2011 noch gesonderte Regelungen. Z.B. gilt noch ein Gesetzt, dass besagt, dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass er für den Job keinen ebenso geeigneten Deutschen oder EU Bürger findet. Was die Sache so gut wie unmöglich macht.
Zum Thema Heirat wurde ich beim AAmt darauf hingewiesen, dass dafür ein Visum zum Zwecke der Heirat benötigt wird. Dieses Visum ist an verschiedene Bedingungen gekoppelt. Meine nächste Anlaufstelle wird das Standesamt direkt sein. Um zu sehen, was die mir sagen. Von dem zuständigen Integrationshelfer meiner Stadt wurde mir gesagt, dass man definitiv ein Deutschzertifikat mit Level A1 braucht. Diese Regelung ist wohl relativ neu, da viele Ausländer genau über diesen Weg nach Deutschland gekommen sind (so seine Aussage). Um das zu verhindern kann man zwar heiraten, aber Sie darf dann immer noch nicht in Deutschland bleiben. Ganz ehrlich klingt diese Regelung für mich nach totalem Blödsinn.
Zum Thema arbeiten: Das ist das nächste Problem: Sie hat noch keine abgeschlossene Berufsausbildung. Eigentlich war angedacht, dass Sie ab nächstes Jahr Studiert. Eine Ausbildung zu machen ist auch laut AAmt unmöglich. Mehr Infos gab es dazu nicht.
Derzeitig sieht es so aus, dass Sie am Do. nach Litauen fliegt und einen Deutschkurs anfängt, damit wir dieses Deutschzertifikat A1 bekommen. Ich werde in der Zeit zum Ausländeramt und sonst wohin rennen, damit wir endlich Klarheit haben.
Ich bin für jede Hilfe und weitere zutreffende Information dankbar.
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Malone
Anfänger
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« Antworten #11 am: 15. September 2010, 09:45:55 » |
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Hi,
vielen Dank für die Antwort. Ja ich finde das auch alles sehr komisch. Glücklicherweise haben wir nun beide unabhängig voneinander zwei Ehepaare kennen gelernt wo die Frau aus den baltischen Staaten kommt. Hier werde ich mich noch mal genauer über deren Weg informieren.
Ich habe fast die Vermutung, dass die Ämter keine Vernünftigen Informationen raus rücken wollen. Als ich z.B. erwähnte, dass uns gesagt wurde wir würden auf jeden Fall ein Visum brauchen wurde ich nur verwundert angeguckt. Diese Information stammt vom Ausländeramt und wurde sogar auf gezielte Nachfrage bestätigt. Als die Werte Dame mit der Aussage zum Visum stellte ich die Frage: "Mich verwundert es, dass wir ein Visum brauchen, da Litauen doch in der EU ist." Antwort: "Für einen längeren Aufenthalt braucht man immer ein Visum". (Ziemlich genauer Wortlaut). Ich scheine da entweder nur mit Pfeifen zu tun zu haben oder mir werden gezielt falsche Informationen weiter gegeben.
Vielen Dank für eure Infos...
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Mad
Gast
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« Antworten #12 am: 15. September 2010, 11:01:44 » |
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3) Ich hab mal was gehört, man müsste 3 Monate in Deutschland gemeldet sein, bevor man die Arbeitserlaubnis beantragen kann. Ob das für alle Bundesländer gilt, kann ich aber nicht sagen. Mir kommt die Regelung sehr komisch vor.
Bei uns war das damals so... also hab ich meine Frau gleich 3 Monate rückwirkend angemeldet...  Man muss nur reden mit den Leuten... 
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Zatto
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Tikek, kuo tiki
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« Antworten #13 am: 23. September 2010, 20:40:38 » |
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Also, es verhält sich so:
Für Staatsangehörige Bulgariens, Estlands, Lettlands, Litauens, Polens, Rumäniens, der Slowakei, Sloweniens, der Tschechischen Republik und Ungarns kann es vorübergehende Beschränkungen für die Arbeitsaufnahme in einem anderen EU-Land geben. Diese Beschränkungen gelten jedoch für höchstens sieben Jahre ab dem Datum des EU-Beitritts der Länder (Bulgarien und Rumänien sind der EU am 1. Januar 2007 beigetreten, alle anderen genannten Länder am 1. Mai 2004).
Ab nächstem Jahrist es also egal - bzw frei !! Da benötigt man dann auch keine Kostenübernahmebestätigung eines Einheimischen mehr, ist andersherum natürlich dann auch auf sich alleine gestellt...
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Zatto
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Tikek, kuo tiki
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« Antworten #14 am: 23. September 2010, 21:03:09 » |
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...bezieht sich natürlich auch auf den Aufenthalt ! Ein Visum ist völliger quatsch !! Auch für einen längeren Aufenthalt. Ich kann mich als deutscher ebenso lange in Spanien oder in Polen, Litauen aufhalten wie ich möchte. Denkt doch nur einmal an die ganzen "Pfeiffen" bei den Auswander-Sendungen auf Kabel1 oder Vox. Wer dort schon auf die glorreiche Idee kommt, als deutscher in Spanien eine Tapas-Bar aufzumachen (welch Marktlücke - da hat bestimmt nur der Anlageberater der HRE dran verdient  ) wird wohl kaum im Stande sein in Spanien auch noch ein Visum zu beantragen...
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