2.
Darf sie in Deutschland auch ihre alte Staatsbürgerschaft behalten?
Also doppelte Staatbürgerschaft.
wenn ja was für nachteile hat sie in Deutschland bezgl. Rente etc.?
Hallo Martin,
zuerst mal willkommen im Forum!!!
Zu Deiner ersten Frage kann ich Dir leider keine genaue Antwort geben, da das Przedere bei mir schon wieder über 5 Jahr her ist... und sich da sicherlich auch schon wieder das eine oder andere geändert hat!?
Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist auf jeden Fall für Deine Frau ganz sicher nicht möglich! (Nur für gemeinsame Kinder bis zum 18. Lebensjahr, ab 18 muss sich das Kind dann entscheiden!) Unsere beiden Kinder haben aber nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Eine litauische würde ich erst dann beantragen, wenn hierdurch irgendwelche Vorteile gegeben wären, was ich nicht glaube...
Deine (zukünftige) Frau behält Ihre litauische Staatsbürgerschaft ab Heirat für min. 3 Jahre. Danach könnte Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, muß aber gleichzeitig in Litauen Ihre litauische Staatsbürgerschaft kündigen! Wird
von Litauen verlangt!
Meine Frau hat Ihre litauische Staatsbürgerschaft behalten...
Ein Nachteil hierdurch ist auf jeden Fall der Aufwand bei einer Ausweis-Verlängerung der litauischen Papiere.
- Formulare
- 3 gleichgroße Passfotos (mit unsinnigen Abmessungen... und das auf einem Bogen, wovon man 2 Fotos wieder zurückbekommt(!?))
- fahrt zur lit. Botschaft in Deutschland um die Dokumente abzuholen (oder, wenn es zeitlich passt, in Litauen bei einem Urlaub)
Für Rentenansprüche ist die litauische Staatsbürgerschaft aber sicherlich nicht negativ beeinflussend.
Und ich persönlich finde es sowieso auch gut wenn wir bei Litauen-Reisen auch einen litauischen Pass dabei haben...

Iki + aus welcher Ecke von D. kommt Ihr denn!?