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Autor Thema: Sperrfristen Arbeitserlaubnis  (Gelesen 3799 mal)
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« am: 25. Januar 2005, 14:33:05 »

Hallo alle zusammen,

vielen Dank erstmal für die vielen interessanten Beiträge.

Auch ich habe mittlerweile Litauen als schönes Land kennengelernt: schreibe nun schon seit fast 2 Jahren einer lieben Brieffreundin. Nun hatte ich Sie das letzte Jahr im Sommer zum erstenmal in Vilnius besucht. Irgendwie ist das eingetreten, was gar nicht so "geplant" war. Wir haben uns schwer ineinander verliebt. Zwischen den Jahren war ich das zweite mal bei Ihr.
Sie könnte sich schon vorstellen, mich erstmal zu besuchen und ggf. später nach Deutschland zu ziehen. Als Neu-EU-Bürgerin dürfte Sie wohl 5 Jahre nicht in Deutschland arbeiten. Wie sind da denn genau die Fristen? Wir haben auch schon vage über das Thema Heirat nachgedacht u. gesprochen. Wäre mit einer Heirat eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis u. die Erlaubnis zum Arbeiten sofort gegeben?
Vielleicht hat hier ein Deutsch/Litauisches Paar genau dieses Problem erlebt/gelöst.
Vielen Dank für evtl. eingehende Antworten.

Es grüsst:
Volker Müller
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stephmax
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« Antworten #1 am: 25. Januar 2005, 15:46:37 »

Hi,

siehe zum Thema Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis:

http://www.litauen-info.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl?board=lt_d;action=display;num=1102323535

Meine beste Ehefrau von allen, gerufen Egle, trat mit mir in den heiligen Stand der Ehe genau vor einem Jahr... , also kurz vor der Aufnahme Litauens in die EU. Ein Grund für unsere schnelle Entscheidung zur Heirat war auch das Thema "Hierbleiben und Arbeiten".

Anstands - und Problemlos wurden ihr danach die Aufenthaltsgenehmigung (3 Std. rumsitzen auf dem Ausländeramt) und binnen 4 Tagen auch die Arbeitsgenehmigung erteilt.

Arbeiten für unverheiratete Litauer entfällt erst mal bis zum Ende der Sperrfrist, auch Saisonarbeit ist nicht möglich, da die Litauer das Gegenseitigkeitsabkommen nicht unterschrieben haben (ist auch verständlich, brauchen sie ihre Leute doch auf den eigenen Äckern...).

Gruß
Stefan



« Letzte Änderung: 25. Januar 2005, 16:08:03 von stephmax » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 25. Januar 2005, 16:32:48 »

Hallo stephmax,

vielen dank für die prompte, sehr schnelle antwort. Klasse. War die von mir angenommene Sperrfrist von 5 Jahren die richtige?

Gruss
Volker Müller
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stephmax
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« Antworten #3 am: 25. Januar 2005, 16:46:58 »

Wenn ich's richtig im Kopf habe, ist wohl 2009 das Stichjahr. Allerdings könnte sich das bei entsprechender Änderung der Wirtschaftslage auch verkürzen...

Wo's den genauen Gesetzestext dazu gibt weiß ich so auf die schnelle nicht, muß mal suchen.

Gruß
Stefan
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Lijana
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« Antworten #4 am: 25. Januar 2005, 21:36:12 »

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/eu/faq31.pdf
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stephmax
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« Antworten #5 am: 26. Januar 2005, 12:11:27 »

Danke Lijana, brauche ich nicht mehr zu suchen. So und nicht anders stimmt die Sache.

Stefan
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stefaan
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« Antworten #6 am: 01. Februar 2005, 14:41:26 »

wann du dein schatz heiratest, darf Sie ohne Probleme arbeiten in Deutschland.
Ein Tip: Mach ein Standesamtliche Eheschlieesung in dem Land wo du nachher wohnen  willst.
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brangumas
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« Antworten #7 am: 08. Juli 2005, 01:22:48 »

Hallo ersteinmal!
Also ich sehe es mir an und weiss sofort etwas aus meiner eigenen Erfahrung.
Also ich weiss nicht wie es andere erlebt haben.
Wir haben geheiratet am 24.8.2004 und es dauerte nicht lange. Zu erst haben wir alle dokumente ins standesamt gebracht ca.4 wochen vorher. (alles was jetzt kommt mit übersetzung (von vereidigte übersetzerin) und appostille aus vilnius: heiratsurkunde der eltern, meldebescheinigung in oder aus litauen, bescheinigung das die frau nicht verheiratet ist oder ledigkeitsbescheinigung, geburtsurkunde.
so nun das mit dem warten. heiraten oder das aufgebot dauert nicht lange nur diese zeit des abgebens bis zum erwarteten termin.
danach dauerte es nur drei monate bis meine frau ihren pass mit der namens änderung aus berlin bekamm ca 3 monate.
erst dann konnte sie sich einen sozialversicherungausweis holen und auch die lohnsteuerkarte.
was ihr mit 5 jahren meint ist die deutsche staatsangehörigkeit, aber das würde ich mir überlegen, da wenn ihr in litauen z.b. etwas kaufen wollt oder ein geschäft eröfnen möchtet es leichter ist wenn der andere ehepartner die litauische staatangehörigkeit hat. zum anderen ist es auch besser, wenn ihr ein auto anmelden wollt unter einen litauischen kennzeichen mit litauischer draudimas (versicherung) (insgesamt ca 150-175 euro im ganzen jahr mit der versicherung im ausland über 6 monate zu fahren) solltet ihr euch überlegen, da steuern wegfallen und der litauische tüff auch nicht so schlimm ist wie der deutsche tüv.
zum anderen könnte man (habe ich vor) den wagen auf gas umrüsten (ca 900-1100 euro)(wenn man litauer kennt), da dort andere tüff normen gibt und du so leichter in de gas fahren kannst. naja mir gehen gerade tausende von sachen durch den kopf die ihr oder ich machen können wenn man eine liebe frau aus litauen findet und sich verliebt. (KUSS AN MEINE FRAU ICH LIEBE DICH)
ja soweit so gut, also wenn jemand fragen hat ich erkläre gern und ich denke ich habe einige erfahrungen ,auch mit behörden und wenn ich es nicht aus den kopf weiss, dann kann ich gern nachschauen und helfen, auch bei einer übersetzerin in de die beglaubigt ist und mit der man gut und sehr günstig arbeiten kann! aber eins möchte ich nicht das sich leute bei mir melden die die frauen ausnutzen möchten.
ALSO NUR EHRLICHE MENSCHEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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