Hi,
siehe zum Thema Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis:
http://www.litauen-info.de/cgi-bin/yabb/YaBB.pl?board=lt_d;action=display;num=1102323535Meine beste Ehefrau von allen, gerufen Egle, trat mit mir in den heiligen Stand der Ehe genau vor einem Jahr... , also kurz
vor der Aufnahme Litauens in die EU. Ein Grund für unsere schnelle Entscheidung zur Heirat war auch das Thema "Hierbleiben und Arbeiten".
Anstands - und Problemlos wurden ihr danach die Aufenthaltsgenehmigung (3 Std. rumsitzen auf dem Ausländeramt) und binnen 4 Tagen auch die Arbeitsgenehmigung erteilt.
Arbeiten für unverheiratete Litauer entfällt erst mal bis zum Ende der Sperrfrist, auch Saisonarbeit ist nicht möglich, da die Litauer das Gegenseitigkeitsabkommen nicht unterschrieben haben (ist auch verständlich, brauchen sie ihre Leute doch auf den eigenen Äckern...).
Gruß
Stefan