Radarwarner in Navigationsgeräten sind selbst eine FalleFlenspunkte und 75 Euro für RadarwarnerTechnikmuffel, die versäumen, den Radarwarner ihres Navigationsgeräts auszuschalten, bekommen oft Ärger mit der Polizei. Darauf weist aber kaum ein Gerätehersteller deutlich genug hin.
Weg anzeigen ist ok, aber nicht die Blitzer!
Die Preise für mobile Navigationsgeräte purzeln, und immer öfter ersetzt das digitale Gerät den Straßenatlas auf Papier. Dutzende Funktionen, die nicht unbedingt gebraucht werden, gibt es gratis dazu. Eine davon ist manchmal eine Software, die vor festinstallierten Radarfallen warnt - doch das ist in Deutschland verboten, besagt der Paragraf 231 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Software muss vor dem Losfahren ausgeschaltet werden, sonst kann es teuer werden: Nach Angaben des Innenministeriums in NRW werden Verstöße mit mindestens vier Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg geahndet und 75 Euro Bußgeld. "Wenn ein Vorsatz nachgewiesen werden kann, dann verdoppelt sich die Strafe sogar", sagte Ministeriumssprecherin Dagmar Pelzer WDR.de. Die Verdopplung bezieht sich sowohl auf die Geldbuße, als auch auf die Strafpunkte. Wenn 18 Punkte erreicht sind, ist der Führerschein weg.
Reichen die Hinweise der Hersteller aus?Stellt sich also die Frage, ob Handel und Hersteller hinreichend darauf hinweisen, dass die Radarwarnfunktion in Deutschland ausgeschaltet werden muss? Herbert Weiller aus Ennepetal meint, nein. Er hat sich ein preisreduziertes Navigationsgerät eines niederländischen Herstellers gekauft, das in Deutschland weit verbreitet ist. In der Bedienungsanleitung sei zwar auf die Funktion der Radarwarnung, jedoch nicht auf den Konflikt mit der deutschen Straßenverkehrsordnung hingewiesen worden, berichtete der Autofahrer in der WDR-Sendung Aktuell. Der Hersteller sagte auf WDR-Anfrage: Auf seiner Homepage stünden Informationen dazu. Es sei zudem nicht verboten, die Warnungen vor den Radarkontrollen in die Routenplanung einzubeziehen.
Polizei hat nichts gegen mündliche RadarwarnungenWer übrigens glaubt, die Radarwarnungen im Navigationsgerät seinen legal, weil einige Radiosender so genannte "Blitzerwarnungen" in ihre Verkehrshinweise aufnehmen, der irrt. Denn hier handelt es sich um eine mündliche Warnung - vergleichbar mit dem Hinweis einer Nachbarin auf eine Radarkontrolle. Die Straßenverkehrsordnung regelt in Paragraf 23, Absatz 1b1 ausdrücklich, dass nur der Betrieb von entsprechenden Geräten verboten ist, und nicht die mündliche Warnung.
"Die Geräte sind verboten und ich wundere mich, dass man sie trotzdem kaufen kann", sagte der verkehrspolitische Sprecher des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), Gerd Lottsiepen, gegenüber WDR.de. Der Club sei dagegen, die Warngeräte zu erlauben: "Die Kontrollen machen schon Sinn und verbessern die Verkehrssicherheit". Mit den Geräten würden diese Kontrollen ad absurdum geführt. "Zudem ist theoretisch nicht auszuschließen, dass ein Autofahrer, der ohne ersichtlichen Grund langsamer wird, nicht auch eine Gefahr für folgende Fahrzeuge sein kann", so Lottsiepen.
StVO: Paragraf 23, Absatz 1b
"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."Stand: 03.04.2007, 15:51 Uhr
Quelle: WDR
http://www.wdr.de/themen/verkehr/1/navigationsgeraete_radarwarner/index.jhtml