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Autor Thema: Fahrzeughalter Nachweispflicht in Polen  (Gelesen 1424 mal)
Leines2611
Gast
« am: 08. Februar 2008, 11:42:14 »

b]Das polnische Straßenverkehrsgesetz hat eine wichtige Neuregelung für ausländische Fahrzeuge,die in Polen unterwegs sind. Der Fahrer muss ab sofort eine auf seinen Namen ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters mitführen , sofern dieser in dem betreffenden Fahrzeug nicht selbst an Bord ist . Nach Informationen des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums ist Polen das bislang einzige Land in der EU , das eine solche Verpflichtung eingeführt hat .[/b





Quelle : Fernfahrer 03/2008
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Mad
Gast
« Antworten #1 am: 08. Februar 2008, 15:55:34 »

Das wird schon seinen Sinn haben.

Es heißt ja nicht umsonst: "Kaum gestohlen... schon in Polen!" Grinsend
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Leines2611
Gast
« Antworten #2 am: 08. Februar 2008, 16:50:05 »

Finde Ich auch , müßte jetzt nur noch von der Polnischen Polizei das auch umgesetzt werden ,anstatt am Strassenrand stehen und abkassieren .
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Aparillo
Junior-Mitglied
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Beiträge: 54


« Antworten #3 am: 22. Mai 2008, 10:48:09 »

Mein Auto ist auch nicht auf meinen Namen zugelassen.
Der ADAC hat mehrsprachige Vordrucke für eine Vollmacht, die dann in der Geschäftsstelle beglaubigt werden.  Jedenfalls für Mitglieder ist das kostenlos.
Bisher hat mich aber noch nie jemand nach so einer Vollmacht gefragt.
Besonders auf die Reaktion der Königsberger Polizei bin ich gespannt.
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