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Autor Thema: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch/litauische Kinder  (Gelesen 2757 mal)
admin
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« am: 04. Oktober 2008, 07:49:47 »

Die Dame vom Amt, ähem pardon von der Botschaft, hat nebenbei erwähnt, dass für Kinder eine Doppelstaatsbürgerschaft möglich ist. Hat hier schon jemand Erfahrung sammeln können? Wenn ja, stimmt das und wie groß ist der bürokratische Aufwand?

Schönes Wochenende an alle!
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Mad
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« Antworten #1 am: 04. Oktober 2008, 09:45:43 »

Hier habe ich den alten Thread nochmals gefunden:

http://forum.litauen-info.de/index.php?topic=485.0

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Lijana
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« Antworten #2 am: 04. Oktober 2008, 11:15:05 »

das ist alles veraltet. Ich weiss nicht ob jetzt wieder was neues gibt(die Litauer scheinen sich da nicht wirklich sich zu einigen), aber zumindest noch im Sommer war nicht mehr möglich für deutsch-litauische Kinder eine zweite/litauische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Seimas hatte entschieden, daß nur Kinder von 2 Litauern, die im Ausland geboren sind und eine ausländische Staatsbürgerschaft für die Kinder so zu sagen aufgezwungen bekommen haben(USA), die dürfen zusätzlich litauische bekommen. Alle anderen Eltern haben sich ja schon für eine ausländische Staatsbürgerschaft für die Kinder entschieden(man wird nicht automatisch deutscher in einer deutsch-litauischen Familie), somit hat sich die Sache erledingt.

Es sei denn es gibt wieder was neues in der Hinsicht ... ich verfolge die Presse nicht wirklich. Aber es gab da vor kurzem ein Entschluß in Sache Rinau und vielleicht hat sich das Gesetz für alle geändert Augen rollen
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Mad
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« Antworten #3 am: 04. Oktober 2008, 16:54:54 »

Also meine letzte Info 2007 war, das Kinder von binationalen Paaren bis Alter 18 beide Staatsbürgerschaften haben dürfen und sich dann entscheiden müssen, welche Sie behalten wollen...

Dies wurde mir von der Lit. Botschaft 2007 so mitgeteilt...!?
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Willi-Bald
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« Antworten #4 am: 04. Oktober 2008, 16:57:15 »

http://www.info4alien.de

Wann erhalten Kinder durch Geburt die doppelte Staatsangehörigkeit?
 
Kinder von deutschen Staatsangehörigen:

Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier sei daran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Staatsangehörigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte). Möglicherweise verlangt aber der andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgibt.
 
Kinder von ausländischen Staatsangehörigen:

Wenn beide Elternteile des Kindes Ausländer sind, bekommt es kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

mindestens ein Elternteil

1. hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und

2. besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810).

Die beiden genannten Voraussetzungen müssen von dem selben Elternteil erfüllt werden.

Diese Kinder müssen sich gem. § 29 StAG nach Erreichen der Volljährigkeit und vor Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Achtung: Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss es eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, ferner muss das Kind die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit betreiben. Hier sind bestimmte Altersgrenzen und Verfahren zu beachten, die sich aus § 29 StAG ergeben. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig und intensiv mit dieser Vorschrift auseinander zu setzen! Wer nicht rechtzeitig die erforderliche Erklärung abgibt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit!
 
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Lijana
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« Antworten #5 am: 04. Oktober 2008, 19:55:46 »

hier was zum lesen für die litauische Frauen mit deutsch-litauischen Kindern:
http://www.lietuviai.de/Pasiskaitymai/Lietuva-Lietuviai/Dviguba-pilietybe-dvigubas-veidas.html

Doppelte Staatsangehörigkeit geht von der litauischen Seite im Moment nicht mehr, das ist die Tatsache.
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Jan
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Delpeda


« Antworten #6 am: 06. Oktober 2008, 16:58:08 »

Aber es gab da vor kurzem ein Entschluß in Sache Rinau und vielleicht hat sich das Gesetz für alle geändert Augen rollen

In der Sache Rinau (EuGH-Urteil vom 11.07.2008) ging es im Grunde "nur" um Zuständigkeits- und Verfahrensfragen. Mit der doppelten Staatsbürgerschaft hatte das nichts zu tun. Die Dame hat schlicht und ergreifend das Kind, für das der Vater das Sorgerecht hat, nach Litauen entführt.

(Und dafür wird sie in Litauen zum Teil wie eine Heldin verehrt. Unglaubliche Sauerei meiner Meinung nach.)
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Das Bessere ist der Feind des Guten. (Voltaire)
apie mane: http://forum.litauen-info.de/index.php?topic=793.msg6942#msg6942
Lijana
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« Antworten #7 am: 06. Oktober 2008, 18:51:55 »

Aber es gab da vor kurzem ein Entschluß in Sache Rinau und vielleicht hat sich das Gesetz für alle geändert Augen rollen

In der Sache Rinau (EuGH-Urteil vom 11.07.2008) ging es im Grunde "nur" um Zuständigkeits- und Verfahrensfragen. Mit der doppelten Staatsbürgerschaft hatte das nichts zu tun. Die Dame hat schlicht und ergreifend das Kind, für das der Vater das Sorgerecht hat, nach Litauen entführt.

(Und dafür wird sie in Litauen zum Teil wie eine Heldin verehrt. Unglaubliche Sauerei meiner Meinung nach.)

Der Tochter wurde in Ausnahmefall litauische Staatsangehörigkeit zu der deutschen erteilt.

das der ganze Fall eine Sauerrei ist, bestreite ich nicht, bin der gleichen Meinung. Es ist aber der Fall, der vielleicht die doppelte Staatsangehörigkeit wieder möglich machen würde.
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Jan
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Delpeda


« Antworten #8 am: 07. Oktober 2008, 08:13:14 »

Mmmm, ich habe hier ein paar juristische Fachzeitschriften. Mal sehen, vielleicht lässt sich da etwas rausfinden.
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Henry
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« Antworten #9 am: 07. Oktober 2008, 09:07:45 »

Der Fall Rinau hab ich vor kurzen im lit. Fernsehn gesehen .  Jetzt muss der Exmann hier in Litauen leben weil die kleine kein Deutsch spricht....Litauische Behoerden ticken anderes sag ich euch ...aber jetzt geht die in die Politik.... wenn sie gewaehlt wird ..Immunitaet fuer sie ...ud sie braucht das Kind nicht rausgeben. TAtA

Deutschland ..denke ich gibt es keine doppelte Staatbuergerschaft?Huch?
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laarson
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« Antworten #10 am: 07. Oktober 2008, 09:26:36 »

@henry - haben uns doch darüber schon unterhalten Zwinkernd die ist aufgestellt für die liberalen auf platz 54-schlag mich tot... also wird schon nicht ins parlament gewählt Smiley eher machen die jetzt werbung mit ihr.
interssanter ist das sich diese rinau - hat am wochenende das kind dem vater nicht ausgehändigt da es zu müde war - so langsam, auch in litauen, lächerlich macht. das schärfste finde ich aber das es, so hat es den anschein, in deutschland niemanden interessiert Lächelnd

@lijana - erkläre mir doch mal den nutzen der doppelten staatsbürgerschaft? ich habe selbst eine doppelte staatsbürgerschaft aber im deutschen pass nur stehen das ich deutscher bürger bin - da, soviel ich weiss - nur ein pass erlaubt. für die andere kann ich mir im grunde nichts kaufen!
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Then the seven angels who had the seven trumpets prepared to sound them
Vanagas
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« Antworten #11 am: 07. Oktober 2008, 16:28:23 »

Wir haben die doppelte Staatsbürgerschaft für unsere Kinder.Im September auch neue Pässe für die Kinder erhalten.Die neuen litauischen Pässe sind sensationell gemacht.Noch nie so schöne Pässe gesehen.Auf jeder Seite ein anderes litauisches Stadt- oder Landschaftsmotiv.

Zur doppelten Staatsbürgerschaft lässt sich einfach nur sagen,daß die Litauer nicht wissen was sie wollen und es eine große innerlitauische Diskussion gibt wg. der momentanen Nichterteilung der doppelten Staatsbürgerschaft.

Zum Sinn der doppelten Staatsbürgerschaft,
zum einen "sentimentale" Gründe und
zum anderen auch rechtliche Gründe,z.B.Erbrecht.

Iki + Glückauf,

                      STEF
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Lijana
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« Antworten #12 am: 07. Oktober 2008, 16:29:50 »

@lijana - erkläre mir doch mal den nutzen der doppelten staatsbürgerschaft? ich habe selbst eine doppelte staatsbürgerschaft aber im deutschen pass nur stehen das ich deutscher bürger bin - da, soviel ich weiss - nur ein pass erlaubt. für die andere kann ich mir im grunde nichts kaufen!

wenn es scheint, ich brauche sie unbedingt, dem ist nicht so. Ich weiss auch nicht wozu es gut sein soll. Für mich ist es Zeit und Nerven Verschwendung für nix. Die Patrioten sehen es sicher anders Zwinkernd
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Dziugas
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« Antworten #13 am: 11. Dezember 2011, 20:31:04 »

Hallo zusammen, wie ist den zu diesem Thema der aktuelle Stand? Wir wollen unserer Kleinen alle Optionen offen halten. Was müssen wir tun / beachten.

Bin, wie immer, für jede Hilfe dankbar.

LG, Dziugas
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Vanagas
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« Antworten #14 am: 12. Dezember 2011, 14:42:40 »

Auf dem aktuellen Stand bin ich auch nicht .
Unsere Kinder haben beide Päße .
In Litauen scheint das allerdings mehr Glückspiel zu sein .
Mal erlaubt ein Gesetz die doppelte Staatsbürgerschaft , mal nicht .
Ändert sich aber quasi stündlich  Schockiert  oder die Beamten haben null Ahnung
vom aktuellen Gesetzestext .

Ich würde die Beantragung neuer Päße im Urlaub in Litauen machen , nicht über die Botschaft
in Berlin . In Litauen ist man näher dran . Außerdem gibt es ein legales " Schnellverfahren " , kostet
etwas mehr , dafür hast Du die Päße innerhalb weniger Tage .

Iki + dann man viel Spaß  Grinsend ,

                                              STEF
 
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