Die letzte Auskunft die ich in Deutschland bekam war, das von Seite der deutschen Behörden Kinder bis zum 18 Lebensjahr sowohl die deutsche als auch litauische Staatsbürgerschaft haben dürfen... sich mit 18 dann aber für eine entscheiden müssen.
Unsere litauische Trauzeugin hat seit ca. 3 oder 4 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft und MUSSTE dafür die litauische Staatsbürgerschaft
kündigen!!!
Unsere Kinder haben nur die deutsche und sind in Litauen auch nicht erfasst oder gemeldet*!
Die ganze Bürokratie mit Übersetzungen, Apostillen und somit unnötige Ausgaben haben wir uns lieber erspart!
*Litauische Staatsbürger sind gesetzlich dazu verpflichtet im Ausland geborene Kinder in Litauen zu melden.
Iki + wenn es hart auf hart kommt kann man (bzw. Frau) das doch immer noch machen...
