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Autor Thema: Doppelte Staatsbürgerschaft für deutsch/litauische Kinder  (Gelesen 2757 mal)
Mad
Gast
« Antworten #15 am: 12. Dezember 2011, 15:30:27 »

Die letzte Auskunft die ich in Deutschland bekam war, das von Seite der deutschen Behörden Kinder bis zum 18 Lebensjahr sowohl die deutsche als auch litauische Staatsbürgerschaft haben dürfen... sich mit 18 dann aber für eine entscheiden müssen.

Unsere litauische Trauzeugin hat seit ca. 3 oder 4 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft und MUSSTE dafür die litauische Staatsbürgerschaft kündigen!!!

Unsere Kinder haben nur die deutsche und sind in Litauen auch nicht erfasst oder gemeldet*!
Die ganze Bürokratie mit Übersetzungen, Apostillen und somit unnötige Ausgaben haben wir uns lieber erspart!


*Litauische Staatsbürger sind gesetzlich dazu verpflichtet im Ausland geborene Kinder in Litauen zu melden.


Iki + wenn es hart auf hart kommt kann man (bzw. Frau) das doch immer noch machen...  Grinsend
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Jan
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Delpeda


« Antworten #16 am: 12. Dezember 2011, 15:45:08 »

Hallo zusammen, wie ist den zu diesem Thema der aktuelle Stand? Wir wollen unserer Kleinen alle Optionen offen halten. Was müssen wir tun / beachten.

Ich kann nur etwas zum deutschen Recht sagen: Das Kind wir automatisch Deutsche/r, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 4 Abs. 1 S. 1 StAG). Eltern und Kind müssen sich - nach deutschem Recht - auch nicht für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Das ist bei Erwachsenen übrigens auch so. Man kann sich in Deutschland einbürgern lassen, ohne die litauische Staatsbürgerschaft aufzugeben (§ 12 Abs. 2 StAG).

So, jetzt muss mal nur noch jemand ein Update zu den litauischen Regeln bringen. Zwinkernd
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Das Bessere ist der Feind des Guten. (Voltaire)
apie mane: http://forum.litauen-info.de/index.php?topic=793.msg6942#msg6942
Mad
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« Antworten #17 am: 12. Dezember 2011, 16:58:38 »

Man kann sich in Deutschland einbürgern lassen, ohne die litauische Staatsbürgerschaft aufzugeben (§ 12 Abs. 2 StAG).

Aber Litauen fordert gleichzeitig eine Kündigung der litauischen Staatsbürgerschaft von der Person die eine andere Staatsbürgerschaft beantragt hat bzw. annehmen möchte!
So war es bei unserer Trauzeugin...  Huch Augen rollen
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Jan
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Delpeda


« Antworten #18 am: 12. Dezember 2011, 18:15:23 »

Man kann sich in Deutschland einbürgern lassen, ohne die litauische Staatsbürgerschaft aufzugeben (§ 12 Abs. 2 StAG).

Aber Litauen fordert gleichzeitig eine Kündigung der litauischen Staatsbürgerschaft von der Person die eine andere Staatsbürgerschaft beantragt hat bzw. annehmen möchte!
So war es bei unserer Trauzeugin...  Huch Augen rollen

Tja, kann man wohl nichts machen. Ich frage mich nur, warum man das nicht EU-einheitlich regelt.
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Mad
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« Antworten #19 am: 12. Dezember 2011, 20:12:11 »

Man kann sich in Deutschland einbürgern lassen, ohne die litauische Staatsbürgerschaft aufzugeben (§ 12 Abs. 2 StAG).

Aber Litauen fordert gleichzeitig eine Kündigung der litauischen Staatsbürgerschaft von der Person die eine andere Staatsbürgerschaft beantragt hat bzw. annehmen möchte!
So war es bei unserer Trauzeugin...  Huch Augen rollen

Tja, kann man wohl nichts machen. Ich frage mich nur, warum man das nicht EU-einheitlich regelt.

Ich habe mich schon so manches innerhalb der EU gewundert...  Unentschlossen Weinen Traurig Ärgerlich
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Dziugas
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« Antworten #20 am: 13. Dezember 2011, 21:57:46 »

Hallo zusammen,

ist bei der Anmeldung in LT eine Frist einzuhalten, oder könnte man das z.B. auch beim nächsten Urlaub kommenden Sommer machen?

Viele Grüße, Dziugas
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Mad
Gast
« Antworten #21 am: 14. Dezember 2011, 10:17:23 »

Hallo zusammen,

ist bei der Anmeldung in LT eine Frist einzuhalten, oder könnte man das z.B. auch beim nächsten Urlaub kommenden Sommer machen?

Viele Grüße, Dziugas


Anmeldung der Kinder!?
Selbst als meine Frau den litauischen Pass verlängern bzw. den Namen ändern wollte, wurde nach vorhandenen Kindern gefragt. Wir haben nie welche erwähnt... aber ich denke, die kannst Du immer "anmelden"... aber mit welchem Grund willst Du das tun!? Kostet doch nur unnötig Geld...
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Dziugas
Gast
« Antworten #22 am: 14. Dezember 2011, 21:51:38 »

Wir wollen das sauber geklärt haben, dass es nicht mal Ärger gibt. Und, falls unsere Kleine einmal die lit. SBSCH haben möchte, soll sie alle Optionen haben. Man weiß ja nie, was mal kommt.

Dziugas
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Mad
Gast
« Antworten #23 am: 15. Dezember 2011, 07:50:59 »

Ich glaube die wenigsten in diesem Forum haben diesen Schritt gemacht...  Cool Augen rollen Huch
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