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Mad
Gast
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« am: 10. November 2008, 15:55:06 » |
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Weiß von Euch jemand, bis wann Staatsangehörige der Ost-EU-Länder noch die "EU-Arbeitserlaubnis" benötigen... bzw. ab wann keine mehr beantragt werden muß*!?  2006 wurde mir von einer Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit gesagt, das es da eine Frist bis 2009 gibt. Diese kann aber im Bedarfsfall nochmal bis 2011 verlängert werden. Wie ist denn die aktuelle Sachlage!? Von der Agentur für Arbeit habe ich noch keine Antwort auf meine Anfrage! *ich meine damit nicht nach einer Heirat, sondern wenn jetzt ein(e) Litauer(in) einfach für ein paar Monate nach Deutschland zum arbeiten kommen möchte.
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anna79
Anfänger
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Beiträge: 5
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« Antworten #1 am: 10. November 2008, 18:00:32 » |
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Henry
Gast
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« Antworten #2 am: 10. November 2008, 18:49:44 » |
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Ja Anna 79 hat recht anders geht es nicht ..nur durch eine Selbstaendigkeit Leider
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Mad
Gast
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« Antworten #3 am: 10. November 2008, 19:12:41 » |
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Doch, klar geht es anders!!!!!!Bis ich mit meiner Frau verheiratet war, mußten wir jedesmal eine Arbeitserlaubnis (für jede neue Tätigkeit ein neue Arbeitserlaubnis!!) beantragen. Die Agentur für Arbeit versuchte dann zuerst einen vorrangig Berechtigten auf diese Stelle zu vermitteln... wenn dies nicht gelang, bekam meine Frau die Arbeitserlaubnis für diese Stelle!! Die erforderlichkeit einer Arbeitserlaubnis soll aber irgendwann wegfallen... und WANN ist meine Frage!!! Schließlich können alle anderen EU-Bürger in allen beliebigen EU-Ländern ohne eine Arbeitserlaubnis arbeiten (z.B. ein Deutscher in Italien!!). Die Arbeitserlaubnis benötigen in D nur die neuen Ost-EU-Mitgliedsstaaten!!! Wurde meine Frage jetzt verstanden!? 
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Lijana
Gast
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« Antworten #4 am: 10. November 2008, 19:30:08 » |
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ich habe gehört, daß es ab 2011 sein soll
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kowa47
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« Antworten #5 am: 10. November 2008, 19:35:11 » |
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es ist schön zu leben und das beste daraus zu machen!!!!
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kowa47
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« Antworten #6 am: 10. November 2008, 22:28:21 » |
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na katrina wenn wir dich nicht hätten  und dein wissen!! 
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es ist schön zu leben und das beste daraus zu machen!!!!
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Mad
Gast
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« Antworten #7 am: 11. November 2008, 07:17:30 » |
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kowa47
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« Antworten #8 am: 11. November 2008, 08:40:05 » |
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es ist schön zu leben und das beste daraus zu machen!!!!
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Jan
Globaler Moderator
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Beiträge: 1.309
Delpeda
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« Antworten #9 am: 11. November 2008, 09:19:01 » |
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in augustow wurde kaufland eröffnet Na, den gibt's aber auch schon ein paar Jährchen. 
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Mad
Gast
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« Antworten #10 am: 11. November 2008, 09:39:49 » |
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Nachfolgend die Antwort(en) die ich von der "Agentur für Arbeit" zu diesem Thema bzw. meiner Anfrage(n) bekommen habe:
Sehr geehrter Herr ....., Arbeitnehmer aus den Staaten, die zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind benötigen in der Übergangszeit weiterhin eine Arbeitsgenehmigung, die als Arbeitserlaubnis-EU / Arbeitsberechtigung-EU erteilt wird. Die EU-Erweiterung ab 1. Mai 2004: für die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn gilt die Übergangszeit längstens bis 30. April 2011 Die EU-Erweiterung ab 1. Januar 2007: für die Staaten Bulgarien und Rumänien gilt die Übergangszeit längstens bis 31. Dezember 2013. Für die Erteilung der Arbeitsgenehmigung-EU sind die Agenturen für Arbeit zuständig. Die Ausländerbehörden werden nicht beteiligt. Etwas anderes ist mir bis zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen, ........
Meine erneute Frage an die nette Dame lautete:
Sehr geehrte Frau ....., vielen Dank für Ihre Antwort. Aber was bedeutet "längstens" bis 30.April 2011...!? Kann die Pflicht für eine Arbeitserlaubnis / -genehmigung EU denn auch schon vorher entfallen!?
Antwort der Dame: Sehr geehrter Herr ...., es ist möglich das bis zum 30.05.2009 die volle Freizügigkeit für die Eu-Beitrittsstaaten die am 01.05.2004 beigetreten sind greift. Aber das entscheidet der Gesetzgeber, deshalb kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt leider nicht mehr mitteilen, alles andere wären Spekulationen. Mit freundlichen Grüßen .....
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« Letzte Änderung: 11. November 2008, 10:15:06 von Mad »
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Katrina
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« Antworten #11 am: 11. November 2008, 13:59:26 » |
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Vielleicht bzw. ist das letzte Wort in dieser Sache einfach noch nicht gesetzlich veröffentlicht, sondern lediglich ein Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, aber noch nicht im Bundestag vorlegt worden.... (ist nämlich auch nirgendwo zu finden)
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martynas
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« Antworten #12 am: 11. November 2008, 19:03:25 » |
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...na, wenns denn noch nicht durch den Bundestag ist.............daaas kann dauern.......... Also, am Besten gleich heiraten! Zack und Schluß, keine Arbeitserlaubnis mehr!  Iki und null problemo, M.
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"Nichts ist stärker in der Welt, als eine Idee, für die die Zeit gekommen ist." V. Hugo
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